AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lesen Sie hier die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)sorgfältig durch! Die beim Zustandekommen eines Vertrags und einer Buchung zur Geltung kommen.

- Die Art der Darbietung sowie die künstlerische Gestaltung liegt ausschließlich beim   Künstler.
- Der Künstler verpflichtet sich pünktlich zum Auftrittsbeginn zu erscheinen.
- Der Veranstalter sorgt für die elektrische Versorgung des Bühnenequipment.
- Ein Essen und Getränke im Rahmen des Üblichen werden vom Veranstalter gestellt   (pro Musiker)
- Der Veranstalter versichert, dass der Veranstaltung keine behördlichen oder   sonstigen Vorschriften entgegenstehen.
- Für die persönliche Sicherheit des Künstlers an dem Veranstaltungsort, sowie für   Schäden an dem Equipment des Künstlers, die durch Dritte im   Verantwortungsbereich des Veranstalters entstehen, haftet dieser nach Maßgabe   des BGB.
- Die GEMA-Rechte müssen vom Veranstalter erworben und bezahlt werden.
- Spielzeitverlängerung ist in der Regel möglich. Dieses kann am Auftrittstag mit dem   Musiker abgesprochen werden.
- Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages anfechtbar oder unwirksam, so wird   die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen davon nicht berührt. Streichungen einzelner   Vertragspunkte sind unzulässig.
- Die vorzeitige Kündigung des Vertrages durch den Veranstalter ist unzulässig.
- Kann infolge höherer Gewalt, unabwendbarer behördlicher Maßnahmen oder Streik   ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht erfüllen, so   werden beide Vertragspartner von diesen Verpflichtungen entbunden. Ansprüche   jeder Art können daraus nicht hergeleitet werden.
- Jeder Vertragspartner trägt die ihm entstandenen Kosten selbst.
- Bei schuldhafter Vertragsverletzung wird eine gegenseitige Konventionalstrafe pro   Auftritt in Höhe der Brutto-Gesamtgage,- € festgesetzt.
( Bei schwerer Erkrankung oder Sterbefall,   entfällt dieser Punkt)
- Beide Vertragspartner vereinbaren Stillschweigen über die gesamten vertraglichen   Vereinbarungen.

Darüber hinaus wird folgende finanzielle Vereinbarung getroffen:
Die Gage wird unmittelbar nach Auftrittsende in bar an den Künstler oder deren Vertreter ausgezahlt.
Die Zahlung ist nicht abhängig vom Erfolg der Veranstaltung.
Die Gage unterliegt nicht der Lohnsteuerpflicht, sondern wird von den beteiligten Musikern selbst versteuert.

Sollten Sie einen Verstoß feststellen teilen Sie mir dies bitte mit.